E-Label Masterguide

In unserem Masterguide finden Sie kompakt und leicht erklärt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der neue EU-Verordnung (EU) 2021/2117 für Weinerzeugnisse, sowie die Antworten auf die meist gestellten Fragen vieler Winzerinnen und Winzer, wie z.B. Welche sind die verpflichtenden Angaben auf dem Rückenetikett? Welche Jahrgänge sind von der neuen EU-Regel betroffen? Wie groß muss der QR-Code sein? Und vieles mehr..

Einleitung

Am 8. Dezember tritt die neue EU-Verordnung (EU) 2021/2117 für Weinerzeugnisse in Kraft, die besagt, dass alle Nährwerte und Inhaltsstoffe transparent gemacht werden müssen. Dies kann in Form von QR-Codes als sogenanntes “E-Label” zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme erfordert Änderungen der Weinetikett, in den Bestelllisten und im Webshop und wirft damit bei Winzerinnen und Winzern viele Fragen auf. Welche sind die verpflichtenden Angaben auf dem Rückenetikett? Welche Jahrgänge sind von der neuen EU-Regel betroffen? Wie groß muss der QR-Code sein?

Deshalb hat IMERO in Zusammenarbeit mit dem Weinrechtsexperten Dr. Eichele und Duilio Cortassa sowie Prof. Fino von der Universität Pollenzo die Softwarelösung e-label.eu entwickelt, die es Winzerinnen und Winzern ermöglicht, die neue EU-Verordnung so schnell und einfach wie möglich umzusetzen.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften, sowie die FAQs, die wir von Winzern und Winzerinnen erhalten.

Was besagt die neue EU-Vorschrift?

Ab dem 8. Dezember 2023 müssen alle Weine, die für den Verkauf in der EU hergestellt werden, genauso gekennzeichnet werden, wie andere Lebensmittel. Das bedeutet, dass die Angabe von Nährwerten und Zutaten auf Weinetiketten vorgeschrieben sind. Die vollständige Liste der Zutaten in der Nährwerttabelle kann über E-Labels zur Verfügung gestellt werden - das sind QR-Codes auf dem Etikett, die mit einer mobilen Website verbunden sind. Softwarelösungen wie e-label.eu von IMERO bieten eine einfache und sichere Erstellung und Verwaltung dieser mobilen Websites.

Ab wann gelten die Vorschriften?

Die Vorschrift gelten ab dem 08. Dezember 2023 und betreffen Weine, die nach diesem Datum als hergestellt gelten.

e-label wein: klassifizierung

Unabhängig vom Herstellungsdatum kann es jedoch sein, dass der Handel wesentlich früher die Angaben zu den Weinen benötigt. Diese müssen die Angaben auf Ihren Online-Shop und in Ihren Katalogen machen. Es empfiehlt sich deshalb, die Informationen möglichst früh für Ihre Weine anzulegen. Mit der Software von e-label.eu können Sie dann mit einem Klick alle relevanten Informationen mit Ihren Distributoren teilen.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?

Produkte wie Wein, Schaumwein, Perlwein, alkoholfreier Wein und aromatisierter Wein, müssen ab dem 8. Dezember 2023 mit einer Nährwerttabelle und einem Verzeichnis der Zutaten versehen sein. Das physische Etikett auf der Weinflasche muss weiterhin die folgenden Angaben enthalten: Allergene – in allen Sprachen, Energieinhalt, Füllmenge, Alkoholgehalt, Jahrgang, Abfüller, Weingut und Produktname. Der QR-Code, der mindestens 1cm x 1cm groß sein sollte, verweist dann auf das E-Label mit detaillierten Informationen über Zutaten und Nährwertdeklaration.

Welche Informationen müssen auf dem E-Label angezeigt werden?

Folgende Informationen sind obligatorisch:

  • Der Wein muss klar identifizierbar sein (Name des Weines plus optional ein Bild)
  • Nährwertangaben für 100 ml
    • Energiegehalt in kj und kcal (dies muss auch auf dem Flaschenetikett stehen)
    • Angaben zu Kohlenhydraten und Zucker in Gramm
    • Informationen zu Fett, ungesättigten Fettsäuren, Salz und Protein, die entweder tabellarisch oder als Text wie 'Enthält vernachlässigbare Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Protein und Salz' präsentiert werden können
  • Die vollständige Zutatenliste mit der laut EU zu deklarierenden Zutaten
  • Allergene
  • Für den Export nach Italien müssen auch Recyclingdetails angegeben werden
  • Zusätzliche Details wie Rebsorten, Qualität und Logos sind optional

Vorteile der QR-Codes (E-Labels)

Der QR-Code ist keine Eintagsfliege, sondern fest in der Verordnung verankert und wird bleiben.

QR-Codes haben mehrere Vorteile: Erstens bietet der 1 x 1 cm große QR-Code eine sehr platzsparende Lösung, ohne dabei das Etikettendesign zu beeinträchtigen. Zweitens sind die QR-Codes dynamische, das heißt, die Informationen hinter dem QR-Code sind jederzeit aktualisierbar. Das ist vor allem wichtig, da Labordaten beim Etikettendruck oft noch nicht vorhanden sind. Dank der dynamischen QR-Codes können die Daten aber jederzeit nachgetragen werden. Drittens ermöglichen QR-Codes auch eine sehr einfache Einbindung in den Web-Shop und auf Preislisten.

Spezifische Anforderungen an E-Labels

Es gibt spezifische Anforderungen, die E-Labels erfüllen müssen:

  1. Sprache
    • Die Pflichtangaben müssen in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache abgefasst sein. Dementsprechend müssen die Inhaltsstoffe und die Nährwerttabelle in einer EU-Sprache, z. B. in Deutsch, angegeben werden. e-label.eu von IMERO bietet eine benutzerfreundliche Übersetzungsmöglichkeit in 24 Sprachen.
  2. Keine Marketing-Inhalte
    • Die EU-Verordnung verbietet es ausdrücklich, auf dem E-Label selbst Marketing-Inhalte zu zeigen oder Ihre Weine zu verkaufen. Daher sollten Ihre E-Etiketten getrennt von Ihrer Website und Ihrem Online-Shop gehostet werden.
  3. Kein Nutzer-Tracking
    • Eine umfassende Nachverfolgung der Nutzer, z. B. durch Cookies für Tools wie Google Analytics, ist nicht zulässig. Allerdings ist eine Analyse der Scan-Rate oder eine grobe Lokalisierung der Scans über die IP-Adresse möglich. IMERO arbeitet mit Rechtsexperten zusammen, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen können, während wir dafür sorgen, dass der Datenschutz gewahrt bleibt.
  4. Unbegrenzte Gültigkeit
    • Das E-Label muss online bleiben, solange das Produkt auf dem Markt ist. Unser Service bietet eine Standardlaufzeit von 10 Jahren, die auf Wunsch verlängert werden kann.
  5. Ein E-Label pro Jahrgang
    • Für jeden neuen Wein mit anderen Laborwerten oder einer anderen Liste von Inhaltsstoffen muss ein neues E-Label erstellt werden.
  6. Recycling
    • Derzeit ist es obligatorisch, Informationen über das Recycling in Italien oder alle Hersteller, die nach Italien liefern/verkaufen, aufzunehmen.

So setzen Sie Ihr E-Label mit e-label.eu von IMERO um

Mit e-label.eu hat sich IMERO auf die Bedürfnisse der Weinindustrie spezialisiert und eine Software geschaffen, die es Winzerinnen und Winzern ermöglicht, in wenigen Schritten ein E-Label für ihren Wein zu erstellen und damit die EU-Verordnung rechtskonform umzusetzen.

Jeder kann unser Tool innerhalb von 5 Minuten ohne jegliche Vorkenntnisse nutzen. Erstellen Sie Ihr E-Label in 4 einfachen Schritten:

  1. Anmelden
    • Besuchen Sie unsere Website www.e-label.eu und geben Sie Ihre Daten ein, um Ihr E-Label zu erstellen.
  2. Upload Nährwertangaben und Zutaten verwendet.
    • Laden Sie Ihre Laborergebnisse hoch und wählen Sie Ihre verwendeten Inhaltsstoffe. Alle Daten und Bilder zum Wein sind bereits in ihrem ERP System oder im Shop? Die IMERO Schnittstellen erlauben einen einfachen Import in das E-Label. Wir kümmern uns um den Rest.
  3. E-Label erstellen und herunterladen
    • Laden Sie den 'dynamischen' QR-Code herunter. Die hinterlegten Daten sind im Nachgang anpassbar, der gedruckte Code bleibt immer der gleiche.
  4. QR-Code anbringen und zurücklehnen
    • Versehen Sie Ihre Weinetiketten, Weinprospekte und Verkaufsregale mit dem E-Label/QR-Code. Ihr E-Label entspricht allen gesetzlichen Regelungen in allen Vertriebsländern und wird dynamisch an gesetzl. Änderungen angepasst.

Zutaten

Die EU hat in der Verordnung EU 2019/934 (siehe Tabelle 2) festgehalten, welche Zusatzstoffe und Verarbeitungsmittelhilfsstoffe bei der Herstellung von Wein verwendet werden dürfen. Nur die Zusatzstoffe müssen auch als Zutat deklariert werden.

Die Tabelle hat über 100 Einträge und über die Hälfte der Stoffe müssen nicht angegeben werden. In unserer Software haben wir es Ihnen deswegen einfach gemacht. In einer anklickbaren Liste sind alle Zusatzstoffe angegeben, die in Ihrem Wein sein könnten. Hieraus wählen Sie bitte diejenigen, welche Sie verwenden. Alles andere muss nicht angegeben werden.

e-label wein: inhaltsstoffe

Bei aromatisierten Weinen und Likörweinen müssen Sie die von Ihnen neben dem Wein verwendeten Zutaten angeben.

Nährwertangaben

Beim Wein spielen neben dem Brennwert nur Kohlenhydrate und Zucker eine Rolle. Fette, Salze und Eiweiße können beim klassischen Wein mit 0g oder als „geringfügige Menge“ angegeben werden.

Aber wie berechnen Sie Brennwert, Kohlenhydrate und Zucker?! Die gute Nachricht: Ein Standardlaborbericht mit Alkoholgehalt, Säure und Restzucker reicht völlig aus. Unsere E-Label-Software berechnet daraus automatisch alle notwendigen Werte.

e-label wein: nährwertangaben

Für die Berechnung der kcal verwenden wir folgende Werte:

  • 1g Alkohol = 7 kcal (30 kJ)
  • 1g Zucker = 4 kcal (17 kJ)
  • 1g organische Säure = 4 kcal (17 kJ)
  • 1g Extrakt, Glyzerin = 4 kcal (17 kJ)
  • 1 kcal = 4,186 kJ

Die Formel basiert auch auf dem Faktor, der in der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 für Lebensmittel angegeben ist. Diese gibt die Faktoren an, anhand derer die Energiewerte berechnet werden können (siehe auf Seite 62).

Was muss beim Drucken beachtet werden?

Die „Quiet Zone“ oder „Rand“, der den QR-Code umgibt, sollte mindestens 4 Modulgrößen betragen.

e-label wein: empfehlung qr code größe

Ein Modul ist eines der kleinsten Quadrate, aus welchen sich ein QR-Code zusammensetzt.

Bei einer Größe von 1x1cm empfehlen wir eine Quiet Zone von 1mm.

e-label wein: empfehlung label design

Bei den Etiketten muss eine Lesbarkeit gewährleistet werden. Daher gilt für die vorgeschriebenen Angaben (mit Ausnahme der Nennfüllmenge) eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm. Diese gilt unabhängig von der verwendeten Schriftart. Für die Angabe von Allergenen ist eine Schriftgröße mit einer x- Höhe von mindestens 1,2 mm vorgeschrieben.

Die Nutzung von Sammel-QR-Codes in Katalogen, Preislisten und Web-Shops

Gemäß der EU-Weinetikettenverordnung (2021/2117) muss jedem Wein ein spezifischer QR-Code zugeordnet werden, zumindest für das Rückenetikett. Das bedeutet, dass es normalerweise notwendig ist, für jeden Wein einen eigenen QR-Code bereitzustellen. Doch wie sieht das für umfangreiche Preislisten mit vielen verschiedenen Weinen aus?

Hier erlaubt der Gesetzestext die Möglichkeit, einen QR-Code pro Seite anstatt vieler verschiedener zu verwenden. Hinter diesem einen QR-Code kann dann eine Sammlung von den aufgeführten Weinen verlinkt werden.

Diese speziellen QR-Codes, die mehrere Weine abdecken, nennt man 'Sammel-QR-Codes'. Sie ermöglichen es, Informationen zu verschiedenen Weinen zu bündeln und sorgen so für mehr Übersichtlichkeit auf der Preisliste. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog Artikel.

Im folgenden Video zeigen wir Ihnen, wie die Sammel-QR-Code-Funktion von IMERO angewendet wird: